Company Policy

1. The fundamental principles of our company policy

With the aim of offering our customers the best possible quality and service as well as providing a safe, professional and trusting working environment, in the management of our business we insist on compliance with standards which are ethical, moral and environmentally friendly.
The Blösch AG is certified according to ISO 9001 and ISO 14001 as well as certified member of Responsible Juwellery Council (RJC).

2. Corporate Policy

Our approach to business revolves around the satisfaction of our customers. We pursue the following strategic goals with a view to keeping our customers satisfied:

  • To cultivate the skills and quality awareness of our employees
  • To develop and continually refine new authentic products and processes
  • To encourage open and businesslike relations with our suppliers and service providers

Our integrated management system (iMS) covers quality, environment, health & safety and risk management. We use iMS as a tool and do what it takes to leverage the maximum benefit for our customers, our company, the wider society and the environment.

3. Quality Policy

Stable quality forms the basis of our successful business activities. For us, quality means:

  • Meeting the spoken and unspoken expectations of our customers and exceeding them wherever possible
  • To be guided by the highest industry standards
  • To train and sensitize our employees at all levels in quality issues
  • To select our suppliers carefully and to maintain a close partnership with them, as they are also an indispensable part of our quality commitment
  • To define our processes transparently and clearly and to continuously improve and develop them (in consultation with the customer)
  • Document and manage new processes

4. Social responsibility and ethical principles

We are committed to our social responsibilities and live the following ethical principles:

  • We are committed to human rights and human dignity; we respect these rights as set out in the United Nations Universal Declaration of Human Rights
  • We tolerate no child labor
  • We tolerate no form of forced labor, slavery or any other restriction of the free movement (mobility) of staff or subordinates
  • We do not prevent our staff from joining an association or trade union. Where local laws restrict such a freedom of association, we promote a free dialog
  • We tolerate no form of discrimination in respect of hiring, pay, overtime, access to training, promotion, dismissal or retirement which is due to race, ethnicity, caste, nationality, religion, disability, gender, sexual orientation, trade union membership, political affiliation, marital status, pregnancy, physical appearance, age or any other unlawful grounds.
  • We do not tolerate physical violence. We prohibit any use of degrading treatment, harassment, physical abuse, coercion, threats or intimidation.
  • We comply with the applicable laws in respect of the statutory minimum wage, other aspects of pay, normal hours of work and benefits.
  • We tolerate no form of corruption, money laundering or the financing of terrorism.
  • We purchase our diamonds exclusively from suppliers who are certified according to the requirements of the World Diamond Council. This certification system, which is based on the Kimberley Process, ensures that the diamonds come only from legitimate sources.
  • We comply with the principles of the responsible sourcing of gold. We require our suppliers to ensure, insofar as is possible, that the method of extraction of the gold supplied respects human rights and labor laws, and does not harm the environment.
  • The information we provide about the nature of the products we offer is truthful.
  • We respect the confidentiality of trade secrets and data worthy of protection.

5. Environmental Policy

The Blösch AG commits itself to environmental responsibility and goes above and beyond the requirements of the law. Environmental protection is not just the duty of one employee, but demands the cooperation of the entire organization.

We view our environmental management program (in accordance with ISO 1400) as a tool by which to gage our constant improvement. We achieve this not only through our own responsible practices but also through clear communication with and trust from the community and authorities. Since 2002, we have worked closely with the Environmental Bureau of Canton Solothurn to update our yearly environmental protection plan.

6. Safety policy

The health and well-being of people are of prime importance to us. Therefore, in all the activities, processes and products of our business dealings we are actively committed to safety and health. We are particularly committed to the following statements:

  • We comply with the provisions of law relating to safety in the workplace and the protection of health; we continuously refine our safety procedures.
  • We set objectives every year and undertake all actions necessary for adherence to safety in the workplace and the protection of health; we also maintain disaster recovery plans, safety equipment and appliances.
  • Employers and employees are committed to compliance with and the implementation of regulations relating to occupational safety and the protection of health.
  • n all matters relating to safety we grant the right of consultation at all levels.
  • All parties make each other aware of hazards in the workplace.
  • We regularly conduct internal and external audits on the subject of safety in the workplace.
  • We offer courses for emergency first responders and targeted training on risk mitigation. 
  • Our focus is on eye and hand protection, the risk of falling and the safe handling of chemicals.

7. Leadership and cooperation guidelines

The leadership and cooperation guidelines set out how employees and superiors should collaborate and behave during their day-to-day work:

  • We are open, forward-looking, view change as an opportunity and promote innovation.
  • We champion cooperative management, nurture our employees and help them when issues arise.
  • Managers work efficiently, to targets and in line with internal quality guidelines.
  • What underpins our collaboration is trust, respect, esteem and loyalty.
  • We operate transparently, provide constructive feedback and promote a learning culture.
  • We communicate openly, honestly and clearly. Conflicts are resolved respectfully, through constructive discussions between the participants.
  • We promote teamwork and forge a motivational working atmosphere.
  • We try to resolve errors as soon as possible, without seeking to attribute blame. What we aim for instead is to pinpoint the cause and strive to prevent any recurrence.

Strategie zur verantwortungsvollen Lieferantenkette für Gold, Silber und Platinmetalle von BLösch AG

1. Einleitung

Mit dieser Strategie stellen wir sicher eine verantwortungsvolle Lieferkette für Minerale (Gold, Silber, Platinmetalle) aus potenziellen Konflikt- und Hochrisikogebieten zu haben.

In dem Wissen um die möglichen negativen Folgen von Mineralgewinnung, -handel, -Umschlag und -ausfuhr aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und um die eigene Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und zur Verhinderung einer Konfliktverschärfung, verpflichten wir uns zur Annahme, großflächigen Verbreitung und Aufnahme in Verträge bzw. Vereinbarungen mit Zulieferern der folgenden Strategie zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, die eine gemeinsame Orientierungshilfe für konfliktanfällige Beschaffungsvorgänge und für das Risikobewusstsein des Zulieferers vom Zeitpunkt des Abbaus bis hin zur Lieferung an den Endverbraucher darstellen soll. Wir verpflichten uns zur Meidung jedweder Maßnahmen, die zur Finanzierung von Konflikten beitragen könnten, und bekennen uns ferner zur Erfüllung aller relevanten Resolutionen zu VN-Sanktionen bzw. gegebenenfalls zur Erfüllung aller nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung solcher Resolutionen.

2. Missstände bei Gewinnung, Transport oder Handel mit Mineralen

Während der Beschaffung aus oder der Tätigkeit in Konflikt- und Hochrisikogebieten werden wir unter keinen Umständen folgende, von irgendeiner Seite durchgeführten Handlungen hinnehmen, daraus Gewinn schlagen, daran mitwirken, dabei behilflich oder unterstützend tätig sein:

a.    jede Form von Folter bzw. grausamer, unmenschlicher oder herabwürdigender Behandlung;

b.    jede Form von Zwangsarbeit; dazu zählen auch Aufgaben oder Dienstleistungen, zu denen eine Person unter Androhung einer Strafe gegen ihren Willen gezwungen wird;

c.    schlimmste Formen der Kinderarbeit

d.    andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und -missstände, wie zum Beispiel das weitverbreitete Auftreten sexueller Gewalt;

e.    Kriegsverbrechen oder andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.

3. Risikomanagement bei schwerwiegenden Missständen

Wir werden umgehend alle Geschäftsbeziehungen zu vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden, wenn ein begründetes Risiko besteht, dass diese ihre Ware von einer schwerwiegende Verstöße begehenden Partei im Sinne von Ziffer 2 beziehen oder aber anderweitig mit ihr in Verbindung stehen.

4. Direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen

4.1     Wir nehmen keine direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen durch Abbau, Transport, Handel, Umschlag oder Ausfuhr von Mineralen hin. „Direkte oder indirekte Unterstützung“ von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen durch den Abbau, Transport, Handel, Umschlag oder Export von Mineralen umfasst auch insbesondere den Bezug von Mineralen, die Leistung von Zahlungen an sowie die logistische Unterstützung oder Bereitstellung von Ausrüstung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen oder deren Geschäftspartner, die:

a.      die Abbaustätten unrechtmäßig überwachen oder die Transportwege, Umschlagplätze und vorgelagerte Zulieferer in der Lieferkette anderweitig kontrollieren; und/oder

b.      unrechtmäßig an den Zugängen zur Abbaustätte, an den Transportwegen oder anderen Umschlagplätzen für Minerale Abgaben verlangen oder Geld bzw. Minerale erpressen; und/oder

c.      von Zwischenhändlern, Ausfuhrunternehmen bzw. internationalen Händlern unrechtmäßig Abgaben verlangen oder Zahlungen erpressen.

4.2     Wir werden umgehend alle Geschäftsbeziehungen zu vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden, wenn ein begründetes Risiko besteht, dass diese ihre Ware von einer direkt oder indirekt nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen unterstützenden Partei im Sinne der Ziffer 4.1 bezieht oder aber anderweitig mit ihr in Verbindung steht.

5. Öffentliche und private Sicherheitskräfte

5.1     Wir verpflichten uns gemäß Ziffer 6.1 zur Unterlassung jedweder direkten oder indirekten Unterstützung von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften, die unrechtmäßig Kontrolle über Abbaustätten, Transportwege und vorgelagerte Akteure in der Lieferkette ausüben; an den Zugangsstellen zu den Abbaustätten, entlang der Transportwege oder an den Umschlagplätzen unrechtmäßig Abgaben, Erpressungsgelder oder Minerale verlangen; oder Zwischenhändler, Ausfuhrunternehmen und internationale Händler unrechtmäßig besteuern oder erpressen.

5.2     Wir erkennen an, dass die Rolle der öffentlichen oder privaten Sicherheitskräfte an den Abbaustätten bzw. in umliegenden Gebieten oder entlang der Transportwege allein in der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit besteht, einschließlich der Wahrung der Menschenrechte, der Gewährleistung der Sicherheit der Bergarbeiter, der Ausrüstung und Anlagen, sowie in dem Schutz der Abbaustätte und der Transportwege vor einer Beeinträchtigung des rechtmäßigen Abbaus und Handels.

5.3     Sobald wir oder Unternehmen in unserer Lieferkette öffentliche oder private Sicherheitskräfte beauftragen, verpflichten wir uns bzw. die Sicherheitskräfte bei der Beauftragung zur Erfüllung der Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte. Insbesondere werden wir Prüfstrategien unterstützen oder in die Wege leiten, um eine Beauftragung von Sicherheitskräften mit für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Einzelpersonen oder Einheiten zu verhindern.

5.4     Wir werden die Zusammenarbeit mit zentralen oder lokalen Behörden, internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen bzw. in die Wege leiten, um gemeinsam eine funktionsfähige Lösung für mehr Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Verantwortung bei Zahlungen an öffentliche Sicherheitskräfte für deren Sicherheitsdienstleistungen auszuarbeiten.

5.5     Wir werden die Zusammenarbeit mit zentralen oder lokalen Behörden, internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen bzw. in die Wege leiten, um die nachteiligen, durch die Anwesenheit von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften an den Abbaustätten bedingten, Auswirkungen für besonders gefährdete Gruppen, wie die für den Abbau von Mineralen im artisanalen und Kleinbergbau zuständigen Bergarbeiter, zu verhindern oder zu minimieren.

6. Risikomanagement bei öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften

6.1     Entsprechend der jeweiligen Position des Unternehmens innerhalb der Lieferkette werden wir umgehend einen Risikomanagementplan für vorgelagerte Unternehmen und andere Interessengruppen ausarbeiten, beschließen und umsetzen, um bei Vorhandensein eines solchen hinreichenden Risikos jedwede durch die direkte oder indirekte Unterstützung von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften ausgehenden Risiken gemäß Ziffer 5.1 zu vermeiden oder einzudämmen. In diesen Fällen werden, sofern sechs Monate nach Annahme des Risikomanagementplans alle unternommenen Versuche zur Risikoeindämmung gescheitert sind, die Geschäftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern ausgesetzt oder beendet. Ebenso vorzugehen ist bei einer hinreichenden Gefahr, dass eine gegen Ziffer 5.4 und 5.5 verstoßende Tätigkeit ermittelt werden konnte.

7. Korruption und arglistige Täuschung bezüglich der Herkunft der Minerale

Wir werden keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, aushändigen oder fordern und auch keiner Bitte nach Bestechungsgeldern nachgeben, um die Herkunft von Mineralen zu verbergen oder zu verschleiern oder an die Regierung gezahlte Steuern, Abgaben oder Lizenzgebühren zum Zwecke des Mineralabbaus, -handels, -umschlags, -transports oder -exports unzutreffend darzustellen.

8. Geldwäscherei

Wir werden jegliche Bemühungen bei der Mitwirkung an der wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche unternehmen bzw. entsprechende Maßnahmen ergreifen, wenn ein begründetes Risiko der Geldwäsche infolge von oder in Verbindung mit Abbau, Handel, Umschlag, Transport oder Ausfuhr von Mineralen besteht, die durch unrechtmäßige Besteuerung oder Erpressung an Zugängen zu Abbaustätten, entlang der Transportwege oder an Umschlagplätzen von vorgelagerten Unternehmen erlangt wurden.

9. Zahlung von Steuern, Abgaben und Lizenzgebühren an Regierungsstellen

Wir werden sicherstellen, dass alle in Verbindung mit dem Abbau, Handel und der Ausfuhr von Mineralen in Konflikt- und Hochrisikogebieten erhobenen Steuern, Abgaben und Lizenzgebühren an Regierungen abgeführt werden und verpflichten uns, entsprechend der Position des Unternehmens in der Lieferkette, zur Offenlegung dieser Zahlungen gemäß den in der Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor (Extractive Industries Transparency Initiative – EITI) festgelegten Grundsätzen.

10. Risikomanagement bei Korruption und arglistiger Täuschung bezüglich der Herkunft von Mineralen, Geldwäsche und der Zahlung von Steuern, Abgaben und Lizenzgebühren an Regierungen

Gemäß der jeweiligen Position des Unternehmens in der Lieferkette verpflichten wir uns zur Zusammenarbeit mit den Zulieferern, zentralen oder lokalen Regierungsbehörden, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und gegebenenfalls betroffenen Dritten, um die Erfolge bei der Vermeidung oder Eindämmung der Risiken nachteiliger Auswirkungen durch nachweisbare, in einem angemessenen Zeitraum getroffene Maßnahmen zu optimieren und nachzuverfolgen. Nach gescheiterten Versuchen der Risikoeindämmung werden wir die Geschäftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden.

11. Klagemöglichkeiten / Beschwerdemöglichkeiten

Die Blösch AG hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, um Bedenken über Umstände in der Lieferkette anzuhören.

Der/die jeweilige Leiter/in Qualität ist für die Umsetzung und Überprüfung dieses Verfahrens verantwortlich. Bedenken können von interessierten Parteien per E-Mail oder Telefon vorgebracht werden an: info@bloesch.ch oder +41 (0)32 654 26 26.

Nach Erhalt einer Beschwerde werden wir uns bemühen:

  • einen genauen Bericht über die Beschwerde zu erhalten
  • unser Beschwerdeverfahren zu erläutern
  • herauszufinden, wie der Beschwerdeführer behandelt werden möchte
  • zu entscheiden, wer intern die geeignete Person ist, um die Beschwerde zu bearbeiten, oder dabei zu helfen, die Beschwerde an eine andere Stelle weiterzuleiten, wie z. B. an den entsprechenden Lieferanten oder eine relevante Branchenorganisation
  • wenn die Angelegenheit intern bearbeitet werden kann, weitere Informationen einholen, wo dies möglich und angemessen ist
  • alle Maßnahmen identifizieren, die wir ergreifen sollten, oder die Situation überwachen
  • den Beschwerdeführer über alle Entscheidungen oder Ergebnisse informieren
  • Aufzeichnungen über eingegangene Beschwerden und den befolgten internen Prozess für mindestens fünf Jahre aufbewahren

KNOW YOUR COUNTERPARTY (KYC) RICHTLINIE

1. Einleitung

Aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften zur Verhinderung von kriminellen Aktivitäten, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzt die Blösch AG Know Your Counterparty (KYC) Richtlinien und Verfahren ein.

2. Betroffene Geschäftspartner

Die Blösch AG erhebt Daten von Lieferanten und Kunden, welche in der Lieferkette folgender Materialien tätig sind: Gold, Silber und Platinmetalle oder Juwelierwaren aus diesen Materialien.

3. Due Diligence-Prüfung unserer Geschäftspartner

Bei der Prüfung unserer Geschäftspartner gehen wir wie folgt vor:

a.  feststellung der Identität des Geschäftspartners: Wir erheben Daten zur zweifelsfreien Identifikation des Geschäftspartners (juristische oder natürliche Person) und verifizieren diese mit amtlichen Dokumenten. Allenfalls stellen wir die wirtschaftlichen Eigentümer und Auftraggeber des Geschäftspartners fest. Insbesondere erheben wir folgende Daten:

  • Name des Geschäftspartners (Unternehmen oder Einzelperson)
  • Registrierte Adresse bzw. Geschäftsadresse
  • Ansprechpartner
  • Datum und Land der Gründung
  • Registrierungsnummer des Unternehmens
  • Beschreibung der Hauptgeschäftstätigkeit
  • Eigentümer
  • Kopien relevanter Dokumente (z.B. KYC-Richtlinie)

b.    Identifikation und Prüfung von Hochrisiko-Geschäftspartnern: Wir prüfen die Angaben und Dokumente sorgfältig und gewissenhaft und identifizieren Hochrisiko-Geschäftspartner. Wir prüfen gegebenenfalls, ob ihre wirtschaftlichen Eigentümer nicht auf den einschlägigen Regierungslisten für Personen oder Organisationen aufgeführt sind, die in Geldwäsche, Betrug oder die Beteiligung an verbotenen Organisationen und / oder an der Finanzierung von Konflikten beteiligt sind. Gegebenenfalls überwachen wir Transaktionen auf ungewöhnliche oder verdächtige Aktivitäten und erstatten bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Meldung an die zuständigen Behörden.

c.    Aufbewahrung von Aufzeichnungen: Wir bewahren Aufzeichnungen nach der im schweizerischen Recht vorgeschriebenen Aufbewahrungsdauer, mindestens jedoch fünf Jahre lang, auf.

4.  Zuständige Personen

Für die Einhaltung und Umsetzung dieser Richtlinie ist der/die jeweilige Leiter/in Qualität zuständig.